Für die Inanspruchnahme von PEP-Reisen bzw. Mitarbeiterreisevorteilen ist eine Registrierung erforderlich:
  • Nutzung des mitgeteilten Unternehmensscodes Ihres Arbeitgebers bei der Registrierung
  • Oder Registrierung mit der E-Mailadresse des touristischen Unternehmens
  • Oder Bestätigung des touristischen Arbeitgebers auf dessen Firmenbriefbogen
  • Oder Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer freien Reise-Vertriebsgesellschaft
  • Oder DRV/ASR- Ausweis
  • Oder Firmenausweis des touristischen Arbeitgebers

Die Angebote sind nur dem geschlossenen Nutzerkreis aus der Touristik vorbehalten. Unsere Kooperationspartner erlauben eine Nichttouristische-Begleitperson und bei Familien auch Kinder.

Mitarbeiter der nachfolgenden Touristik-Segmente haben die Berechtigung die Mitarbeiterreisevorteile/PEP´s zu buchen:
  • Airlines
  • Hotels
  • Kreuzfahrtreedereien
  • Autovermietungen
  • Bahnunternehmen
  • Firmenreisestellen
  • Messegesellschaften
  • Cargounternehmen,
  • Flugsicherung
  • Airportbetreibergesellschaften
  • Busreiseveranstalter
  • touristische Verbände
  • Tour. Werbe- und Marketing/PR-Agenturen
  • Fremdenverkehrsbüros und Kurverwaltungen
  • Reiseversicherungen
  • Internet-Reiseportale
  • Fährgesellschaften
  • Freizeitparks- und Musicalhäuser
  • Duty Free-Mitarbeiter